Jugendschutz
Seit dem 1.4.2003 änderte sich das Jugendschutzgesetz. Die bisherigen Alters- freigaben für Kinder bleiben bestehen, d.h. die Person, die einen Film sehen will, muß das Alter dafür bereits erreicht haben.
Eine Ausnahme besteht seit 1.4.2003:
Hiernach dürfen Kinder von 6 bis 11 Jahren einen Film besuchen, der ab 12 Jahren freigegeben ist, wenn sie mind. ein Elternteil begleitet.
Also darf z.B. ein achtjähriges Kind einen Film ab 12 Jahren besuchen, wenn die Eltern dabei sind.
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(Mindestalter 18 Jahre)